Podologische
 Fachpraxis 
Nicole Schmidt


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Für Rechtsgeschäfte mit Patienten gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden.

Die podologische Fachpraxis Schmidt behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung.

§2 Terminvereinbarungen

Bei einer Terminabsprache mit der podologischen Fachpraxis Schmidt kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB zustande.

Terminvereinbarungen können ausschließlich telefonisch vereinbart werden .Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann im Interesse der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Für eine vom Patienten gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es wird der Behandlungspreis gemäß Buchung fällig.

§3 Terminverschiebungen/-absagen und Stornogebühren

Die podologische Fachpraxis Schmidt ist eine Bestellpraxis. Für den Patienten wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft bereitgestellt. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden. Deshalb beachten Sie bitte:

Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Sie können durch Anruf erfolgen. Während der Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt. Anrufer können dann (auch an Wochenenden und Feiertagen) den Anrufbeantworter nutzen. Rückrufe erfolgen so bald wie möglich. Bedenken Sie, dass an Feiertagen und am Wochenende der Anrufbeantworter erst am folgenden Arbeitstag abgehört werden kann.

Sollte der Patient nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen, ist eine Ausfallgebühr gemäß §615 BGB in Höhe der Vergütungsregelung  zu zahlen.

§4 Gutscheineinlösung

Zum Einlösen eines Gutscheins muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Ist der Gutschein nicht auf eine bestimmte Behandlungsanzahl ausgestellt, sondern auf einen Euro-Betrag, wird das Entgelt für eine Behandlung bei Nichterscheinen von dem Gutscheinbetrag abgezogen.


§5 Hausbesuche

Hausbesuche können nur dann vereinbart werden, wenn der Patient durch eigene krankheitsbedingte Unfähigkeit daran gehindert ist, das Haus zu verlassen. Hausbesuche können nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis durchgeführt werden. Eine Verpflichtung seitens der Praxis zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht.

Wird der Patient bei einem Hausbesuchstermin nicht angetroffen, wird die Ausfallgebühr plus eine Hausbesuchspauschale fällig.

§6 Podologische Behandlung mit Heilmittelverordnungen

Die rechtliche Grundlage für eine solche Behandlung ist ein „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“. Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift  auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden. Für nicht eingehaltene Termine fällt demnach ebenfalls die Ausfallgebühr an (§252 und §§611ff BGB), die privat beglichen werden muss.

§7 Anfertigung von Hilfsmitteln

Werden zwischen dem Patienten und der podologischen Fachpraxis Schmidt Vereinbarungen getroffen über die Anfertigung von podologischen Hilfsmitteln (Nagelspangen, Orthosen) wird der Preis des Hilfsmittels auch fällig, wenn der Patient sich im Nachhinein gegen diese Therapie entscheidet.

§8 Datenschutz

Alle an uns übermittelte personenbezogenen Daten verwenden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder der Abwicklung genutzt. Ihre Daten werden von uns nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.

§9 Haftungsausschluss

Die podologische Fachpraxis Schmidt wird die Patienten im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung über die Maßnahmen und die im Rahmen des Ermessensspielraums möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufklären und dies in der Karteikarte dokumentieren.

Eine Behandlung am Fuß erfolgt mit schneidenden und rotierenden Instrumenten. Dabei kann es auch bei sorgfältigen Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen.

Die podologische Fachpraxis Schmidt übernimmt keine Haftung, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf von dem Patienten gelieferten Informationen bestehen und diese sich als falsch oder unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.

§10 Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der podologischen Fachpraxis Nicole Schmidt.

Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Hofgeismar, bzw. Kassel, Hessen                                

Fassung vom 10.03.2016

 
 
 
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