auf der Website, der Podologischen Fachpraxis Nicole Schmidt.
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Warum kann man nicht ohne Rezept behandelt werden?
Wir sind eine rein therapeutische Praxis. Zu uns kommen Patienten, die eine medizinische Indikation haben( z.B. Nagelpilz, eingewachsene Nägel, Fußfehlstellungen und daraus resultierende Fehlbeschwielungen, Risikopatienten, etc.)
Nach dem Heilpraktiker Gesetz §1 Abs. 2 dürfen krankhafte Füße nur von einem Arzt oder Heilpraktiker behandelt werden. Diese Behandlung kann vom Arzt/Heilpraktiker an jemanden delegiert werden , der darin ausgebildet wurde. Im Fall von krankhaften Füßen, an einen Podologen.
Diese Delegation erfolgt über das Privat Rezept. Wenn Sie privat versichert sind ,können Sie Ihre Rechnung bei Ihrer Privaten Krankenkasse einreichen, wenn nicht ist Ihre Behandlung selbst zu zahlen
Seit dem 01.07.2020 können neben den Diabetikern auch Patienten mit Neurologischen Störungen und Querschnittsyndrom eine Heilmittelverordnung 13 bekommen. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Arzt, wenn Sie betroffen sind.
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