Podologische
 Fachpraxis 
Nicole Schmidt

Podologie-was ist das?


Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Bezeichnung leitet sich vom griechischen pous (πούς) – Genitiv podos (ποδός) – für „Fuß“ und logos (λόγος) für „Lehre/Kunde“ ab.

Fußpfleger oder Podologe?

Beide sind zuständig für die Füße. Sie unterscheiden sich jedoch gravierend in der Ausbildung.

Eine Ausbildung zur Fußpflege kann man schon seit Jahren innerhalb von 3 Tagen bis hin zu ca. 6 Monaten erhalten. Jedoch sind die Ausbildungsinhalte und damit verbundenen Kompetenzen  für die  Mitarbeit am Fuß des Diabetikers oder aber auch eines Macumarpatienten absolut nicht ausreichend.

Die Ausbildung zur Podologin/zum Podologen dauert 2 Jahre (Vollzeit) in Theorie (mit den Fächern Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Arzneimittellehre, Mikrobiologie, Hygiene usw.), Praxis, beinhaltet eine Zusatzausbildung für den diabetischen Fuß und schließt mit einem Staatsexamen ab.

Seit dem 02. Januar 2002 ist das Podologengesetz in Kraft. Durch dieses Gesetz ist die Ausbildung festgeschrieben und Fußpflegern ohne podologische Ausbildung ist es nicht mehr erlaubt sich „Med. Fußpfleger/in“ zu nennen.

Der Gesetzgeber hat es leider versäumt, neben der Berufsbezeichnung auch die Tätigkeitsbeschreibung zu schützen, was zur Folge hat, dass jeder Fußpfleger, unabhängig von seiner Qualifikation, auch weiterhin „medizinische Fußpflege“ anbieten kann.

Es lohnt sich für den Patienten hartnäckig nachzufragen, ob sein Fußpfleger die Berufsbezeichnung „Podologe“ oder „Med. Fußpfleger/in“ führen darf, denn die Unterschiede in der Qualifikation und Ausbildung sind enorm (siehe oben).

Weiterhin sind in einer podologischen Praxis mit Kassenzulassung strenge Hygiene- und Qualitätsrichtlinien zu beachten, deren Einhaltung von Krankenkassen, Gesundheitsamt und Berufsverbänden überwacht wird, wohingegen der Fußpfleger keiner Kontrolle unterliegt.

Als staatlich anerkannter nichtärztlicher Heilberuf arbeitet der Podologe eng mit dem behandelnden Arzt zusammen, was gerade für Diabetiker, Rheumatiker, Patienten mit Durchblutungsstörungen oder Patienten mit Marcumar-Therapie für den Behandlungserfolg von großer Wichtigkeit ist.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf folgender Seite:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/podg/gesamt.pdf


 
 
 
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